Billigkeitsleistungen für betroffene Landwirte

Ausgleich für Gänseschäden

 

Landwirtinnen und Landwirte, deren Flächen von Gänseschäden betroffen sind, können dafür Ausgleichsleistungen beantragen. Die aktuellen sogenannten Wildgänserichtlinien wurden vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz am 2. Mai 2025 veröffentlicht.

Durch die damit zur Verfügung gestellten finanziellen Leistungen sollen wirtschaftliche Härten in den Betrieben gemindert und damit die Akzeptanz der auf den Flächen rastenden Gänse erhöht werden. Hintergrund für die Ausgleichsmaßnahme sind die sehr stark angestiegenen und stellenweise konzentriert vorkommenden Wildgänsebestände in Schleswig-Holstein, die zum Teil großflächig Schäden an landwirtschaftlichen Flächen verursachen.

„Mit dem finanziellen Ausgleich unterstützen wir unsere Landwirtinnen und Landwirte, die von den Gänseschäden betroffen sind. Das ist durch die Nähe zum Wattenmeer vor allem bei Betrieben bei uns an der Westküste der Fall, weil die Wildgänse auf ihrem Zug hier besonders gerne rasten und entsprechend zu Schaden gehen“, erläutert der Landtagsabgeordnete Manfred Uekermann (CDU). „Um die Ertragsausfälle abzumildern, die stellenweise einem Totalverlust gleichkommen, helfen wir den Betroffenen durch die Billigkeitsleistungen.“

Diese Leistungen werden für Ernteausfälle gezahlt, die durch Gänseschäden in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Mai eines Jahres an Ackerflächen und Grünland entstanden sind. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Schäden vorher durch die betroffenen Landwirte dokumentiert werden und von einem von der Bewilligungsbehörde anerkannten unabhängigen Sachverständigen oder einem Versicherungsunternehmen ermittelt wurden. Nicht gezahlt wird für Schäden, die auf Flächen entstehen, für die bereits Ausgleichszahlungen geleistet werden beispielsweise für den Schutz von Vogelarten. Ernteausfälle, die durch Kanada- oder Nilgans entstanden sind, werden ebenfalls nicht ausgeglichen.